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Ab Juni 2025: Neues Gesetz für barrierefreie Websites

Ab dem 28.06.2025 wird es für viele Websites gelten: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Kurzgefasst besagt es, dass Websites ab diesem Zeitpunkt barrierefrei sein müssen. Doch was bedeutet barrierefrei in Bezug auf Websites?

Eine Website gilt als barrierefrei, wenn sie auch für Menschen mit körperlicher bzw. geistiger Behinderung auf robuste Art und Weise wahrnehmbar, bedienbar und verständlich ist.

Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit

  1. Wahrnehmbar: Informationen und Interface müssen von allen Nutzern aufgenommen werden können, auch wenn bestimmte Sinne (z.B. Sehbehinderung) eingeschränkt sind.
  2. Bedienbar: Alle Funktionen der Website müssen bedienbar, mögliche Interaktionen müssen klar erkennbar und das Interface muss zugänglich sein. Das bedeutet, dass keine Aktionen verlangt werden dürfen, die eingeschränkte Menschen nicht durchführen können.
  3. Robust: Wahrnehmung bzw. Nutzung der Website muss mit einer großen Anzahl von Geräten möglich sein.
  4. Verständlich: Informationen auf der Website und Art und Weise der Bedienung müssen für alle Nutzer leicht nachvollziehbar sein.

Erfüllt eine Website diese vier Prinzipien nicht, gilt sie laut BFSG als nicht barrierefrei.

Arten von Beeinträchtigungen

Es gibt vier verschiedene Arten von Beeinträchtigungen. Mit den jeweiligen Arten kommen unterschiedliche Barrieren ins Spiel, die für Menschen mit einer Behinderung auf einer Website auftreten können. Das könnten auch Probleme auf Ihrer Website sein:

  1. Visuelle Barrieren: Schwache Kontraste zwischen Text und Hintergrund
  2. Auditive Barrieren: Keine Alternative für Inhalte mit Ton
  3. Motorische Barrieren: Schlechte Tastaturbedienbarkeit der Website
  4. Kognitive Barrieren: Inhalt der Website schwer verständlich, da die Texte zu kompliziert sind

Für welche Websites gilt das Gesetz?

Das Gesetz gilt für Online-Shops und Websiten im B2C-Bereich. Also für alle, die Produkte an Endverbraucher verkaufen. Ist die eigene Website im B2B-Bereich angesiedelt, muss klar erkenntlich sein, dass nicht an Verbraucher verkauft wird.

Gibt es Ausnahmen für die Regelung?

Zeitbasierte Medien wie Audios, Videos und Dokumente (z.B. YouTube Videos oder PDF-Dateien) müssen nicht barrierefrei gestaltet werden.

Gerne helfen wir Ihnen, Ihre Website auf Barrierefreiheit zu prüfen und fit für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu machen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.